Geschäftsbedingungen
Gästehaus Bruns
1. Buchung / Mietvertrag
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Gästehaus Bruns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird das Gästehaus Bruns dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen oder zusenden.
1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der
Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach
den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung.
Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang
der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen
nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den
Vermieter.
1.3 Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht
bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat
sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Die Mietbestätigung ist dem Vermieter am Mietobjekt vorzulegen.
2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt am Tag der Anreise in bar.
Abweichungen davon oder auch Anzahlungen werden individuell vereinbart. Ohne
vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der
Vermietungsleistung.
3. Leistungen und Preise
Welche Leistungen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der web-site www.gaestehaus-bruns.de enthaltenen Angaben sind für das Gästehaus Bruns grundsätzlich bindend.
4. Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der
anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der
Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum
entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist.
Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
5. Rücktritt durch den Kunden
Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte
im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich
erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Falle des Rücktritts von einer bestätigten Buchung aus Gründen, die nicht
durch das Gästehaus Bruns zu vertreten sind, ist je
nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die Interesse des
Kunden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen sollte, in
Prozent des Gesamtpreises zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00
EUR zu zahlen
bis zum |
30. |
Tag vor Reisebeginn | 25% |
bis zum | 15. | Tag vor Reisebeginn | 50% |
bis zum | 7. | Tag vor Reisebeginn | 75% |
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise | 100% |
Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern! (Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen.)
6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener
Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder
Reiseverbote auf Grund Epidemien*) unmöglich, so kann sowohl
der Mieter
als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter
den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch
besteht nicht.
*Möglichkeit der Kündigung besteht nicht, wenn durch Impfung oder Testung das Reiseverbot aufgehoben werden kann.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen,
wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört
oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten
Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
8.1 für die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
8.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten
Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder
Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person
beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter
entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des
Vermieters verantwortlich ist.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in
Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte
technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht
wurden. Er muss nach Bekantwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die
ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
9. Mitwirkungspflicht,
Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu
halten oder zu vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach,
so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt
z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn
ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw.
Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für
Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder telefonisch an den
Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete
Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und
gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche
anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu
nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können
sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit
gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen
10. Pflichten des Mieters
Das Ferienobjekt darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet
sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das
Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden
sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch
für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1. Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der
Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten
sowie das Rauchverbot in den Unterkünften.
Bei Missachtung des Rauchverbotes wird eine zusätzliche Reinigungspauschale (Beauftragung einer Firma) in Höhe von 100,00 EUR erhoben.
10.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch
besenrein zu verlassen und Kamin und Grill sind zu reinigen. Die Inanspruchnahme
von Leistungen wie Endreinigung, Handtücher und Bettwäsche ist dem Mieter
freigestellt. Jedoch wird in diesen Fall eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR
erhoben (zahlbar bei Anreise). Bei An- und Abreise wird das Quartier in diesem
Fall vom Mieter und Vermieter auf den Sauberkeitszustand kontrolliert.
11. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner
und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung
von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12. An- und Abreise
Ab 16.00 Uhr stehen dem Kunden die Quartiere am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise erfolgt bis 10.00 Uhr. Abweichungen sind nach Absprache möglich
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Buchung hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamten Vertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Der Kunde kann das Gästehaus Bruns nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Gästehaus Bruns gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gästehaus Bruns maßgebend.
Ferienhaus / Ferienwohnung / Ferienzimmer / Bungalow bei Wernigerode, Ilsenburg
Ferienhaus Familie
Bruns
Darlingeröder Str. 3
38871 Wernigerode / Harz - Drübeck
Tel.: (03943) 603610
Fax: (03943) 634272
mobil: (0176) 96026390
URL: http://www.gaestehaus-bruns.de
e-mail: kontakt@gaestehaus-bruns.de
preiswerte Unterkunft in Messenähe
Wichtiger Hinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat
das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines
Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann -
so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von
allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der Homepage. Diese Erklärung gilt für
alle Seiten.