Geschäftsbedingungen

Gästehaus Bruns

1. Buchung / Mietvertrag

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Gästehaus Bruns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird das Gästehaus Bruns dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen oder zusenden.

1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.

1.3 Mietbestätigung

Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

Die Mietbestätigung ist dem Vermieter am Mietobjekt vorzulegen.

2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt am Tag der Anreise in bar. Abweichungen davon oder auch Anzahlungen werden individuell vereinbart. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

3. Leistungen und Preise

Welche Leistungen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der web-site www.gaestehaus-bruns.de enthaltenen Angaben sind für das Gästehaus Bruns grundsätzlich bindend.

4. Änderungen

4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.

4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.

4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Falle des Rücktritts von einer bestätigten Buchung aus Gründen, die nicht durch das Gästehaus Bruns zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die Interesse des Kunden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen sollte, in Prozent des Gesamtpreises zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zu zahlen

bis zum

30.

Tag vor Reisebeginn 25%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise 100%

 

Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern! (Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen.)

6. Rücktritt des Vermieters

6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Reiseverbote auf Grund Epidemien*) unmöglich, so kann sowohl der Mieter
als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

*Möglichkeit der Kündigung besteht nicht, wenn durch Impfung oder Testung das  Reiseverbot aufgehoben werden kann. 

6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.


6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.

6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht

8.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.

8.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

8.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.

8.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.

8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.

8.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekantwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

8.5 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung

9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.

9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.

9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.

9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen


10. Pflichten des Mieters

Das Ferienobjekt darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.

10.1. Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten sowie das Rauchverbot in den Unterkünften.
 

Bei Missachtung des Rauchverbotes wird eine zusätzliche Reinigungspauschale (Beauftragung einer Firma) in Höhe von 100,00 EUR erhoben.


10.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen und Kamin und Grill sind zu reinigen. Die Inanspruchnahme von Leistungen wie Endreinigung, Handtücher und Bettwäsche ist dem Mieter freigestellt. Jedoch wird in diesen Fall eine Kaution in Höhe von 100,00 EUR erhoben (zahlbar bei Anreise). Bei An- und Abreise wird das Quartier in diesem Fall vom Mieter und Vermieter auf den Sauberkeitszustand kontrolliert.

11. Abtretungsverbot.

Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

12. An- und Abreise

Ab 16.00 Uhr stehen dem Kunden die Quartiere am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise erfolgt bis 10.00 Uhr. Abweichungen sind nach Absprache möglich 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Buchung hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann das Gästehaus Bruns nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Gästehaus Bruns gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gästehaus Bruns maßgebend.

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Darlingeröder Str. 3
38871 Wernigerode / Harz - Drübeck
Tel.: (03943) 603610 
Fax: (03943) 634272

mobil: (0176) 96026390

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e-mail: kontakt@gaestehaus-bruns.de

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